Renovierungskonzept/ Dachstuhlsanierung
"Bei der
Ausstattung der Kapelle verzichtet man auf alles Drum und Dran und beschränkt
sich
auf das Notwendigste;
es kommt nicht auf die Üppigkeit an, sondern auf die Sauberkeit. Gold und Silber
darf in der Kapelle nur
für einen silbernen Kelch Verwendung finden oder auch für mehrere, soweit sie
nötig sind. Seidene
Verzierungen sind nur für die Stolen und die Prozessionsfahnen zulässig. Ebenso
sollen Skulpturen im
Gotteshaus nicht angebracht werden, nur auf dem Altar darf ein hölzernes Kreuz
aufgestellt werden; wenn
ein Bild des Erlösers daraufgemalt werden soll, so ist das zulässig; andere
bildliche Darstellungen haben
Altären fernzubleiben. Das Kloster wird sich mit zwei Glocken begnügen."
Abaelard, Briefwechsel mit Helaisa, Brief VIII